Nebenklage

Im Rahmen einer Nebenklage besteht die Möglichkeit, dass ein Verletzter in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten kann. Hierzu ist ein Antrag des Nebenklägers erforderlich.

Auch die nahe Verwandtschaft von Opfern von Tötungsdelikten kann sich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Gegebenenfalls übernimmt ebenfalls der Staat ohne etwaige Einschränkungen und unabhängig von der Vermögenssituation die Kosten der Nebenklage.

Die Nebenklage kann auch im Rahmen des sog. „Adhäsionsverfahrens“ durchaus Sinn machen. Hier bietet sich für den Nebenkläger die Möglichkeit, seine zivilrechtlichen Ansprüche – wie z.B. Schmerzensgeld – in dem Strafverfahren geltend zu machen.

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Nebenklage. Unsere Kanzlei verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz von Nebenklagevertretungen im gesamten Bundesgebiet, von der einfachen Körperverletzung bis zu größeren Mordverfahren.

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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