Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches wie kaum ein zweites durch die Rechtsprechung der Gerichte geprägt ist.
Da die relevanten Vorschriften oftmals generalklauselartig formuliert sind, besteht eine breite Rechtsunsicherheit. Zum einen kann sich die Frage stellen, inwiefern etwaige Werbemaßnahmen ihres Unternehmens zulässig sind. Andererseits können Sie sich gegen wettbewerbswidriges Verhalten Ihrer Konkurrenten wehren müssen. Unsere Kanzlei berät Sie in allen relevanten Bereichen des Wettbewerbsrechts.
Unser Leistungsspektrum umfasst in diesem Bereich insbesondere:
- Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Vertragsstrafen
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen rechtswidrig handelnde Mitbewerber
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Auskunft und Rechnungslegung
- Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche, Abwälzung der Kosten auf die Gegenseite, Gegenabmahnungen
- in dringlichen Fällen vorläufiger Rechtsschutz durch Beantragung von einstweiligen Verfügungen oder Einreichung von Schutzschriften
- Risikominimierung durch vorbeugende Überprüfung Ihrer geschäftlichen Tätigkeit auf wettbewerbsrechtlich problematische Aspekte
Text: RA Martin Voß, LL.M.