Arztstrafrecht

Das Arztstrafrecht hat durch das in letzter Zeit verstärkt bekannt gewordene Fehlverhalten bei den ärztlichen Abrechnungen in der anwaltlichen Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Nach wie vor betrifft aber die überwiegende Zahl der Verfahren den Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers mit nachhaltigen Folgen für die Gesundheit des Patienten. Typische Vorwürfe sind die fahrlässige Tötung und die fahrlässige Körperverletzung.

Strafverfahren gegen Ärzte werden aufgrund ihrer möglicherweise weitreichenden Folgen von den Betroffenen als erhebliche Belastung und Bedrohung erlebt und sind von einer großen Komplexität gekennzeichnet. Sollte gegen den Arzt wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet sein, kann mögliche Folge der Entzug der Approbation sein.

Insofern ist große Sorgfalt bei der Beratung und Vertretung von Ärzten durch einen im Arztstrafrecht tätigen Strafverteidiger geboten.


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