Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht bildet einen Schwerpunkt innerhalb des Wirtschaftsstrafrechts. Folgen eines Insolvenzverfahrens können sowohl die Gefahr strafrechtlicher Sanktionen als auch die Gefahr einer zivilrechtlichen Haftung sein. Auch können gravierende berufliche Folgen, wie z.B. das Verbot der Geschäftsführungs- und Vorstandstätigkeit eintreten.

Insolvenzstrafrechtliche Ermittlungsverfahren können in verschiedener Art und Weise eingeleitet werden. Beispielsweise können Ermittlungsbehörden vom Insolvenzverwalter, speziell jedoch aufgrund von Mitteilungen der Vollstreckungs- und Insolvenzgerichte, Kenntnis von möglichen Insolvenzstraftaten erhalten. Andererseits können auch Gläubiger Anzeige erstatten, mit der Hoffnung, wenigstens noch einen Teil ihrer Forderungen realisieren zu können.

In erster Linie richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche juristischer Personen, d.h. Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer AG.

Es handelt sich meist um Delikte wie:
– Bankrott
– Verletzung der Buchführungspflicht
– Gläubigerbegünstigung
– Schuldnerbegünstigung
– Betrugsdelikte
– Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer.

Auch wenn es schon zu einer Verwirklichung einer Vielzahl von insolvenztypischen Straftatbeständen gekommen ist, ergeben sich für einen Strafverteidiger noch zahlreiche Verteidigungsansätze. Wenden sie sich an uns, wir beraten sie gerne.

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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