Medienstrafrecht
Durch die verstärkte Nutzung des Internets geht eine dementsprechende Zunahme an Problemen und Straftaten im World Wide Web mit dieser einher. Grundsätzlich beschäftigt sich das Medienstrafrecht mit der Sanktionierung menschlichen Handelns, welches in direkter oder indirekter Verbindung mit den Medien steht.
Das Medienstrafrecht ist nicht in einem eigenständigen Gesetzeswerk geregelt, sondern ergibt sich aus einer Vielzahl von Einzelnormen. Dazu zählen die Strafnormen der Landespressegesetze, die Äußerungsdelikte des Strafgesetzbuches wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ebenso wie strafrechtlich bewehrte Normen des Urheberrechts oder neuerdings des Telemediengesetzes.
Werden Sie einer Straftat im Zusammenhang mit Medien und Internet beschuldigt? Wenden sie sich an unsere Kanzlei. Wir bieten ihnen eine umfangreiche Beratung in diesem Fachgebiet.
Text: RA Martin Voß, LL.M.