Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist als besonders sensibles und in Prozessen von der Öffentlichkeit viel beachtetes Rechtsgebiet wie wohl kaum ein zweites oftmals von der Aussage-gegen-Aussage-Situation geprägt.

Es ist vor allem in der Stellung als Beschuldigter eines Sexualdeliktes dringend geboten, schon in einem frühen Verfahrensstadium den Anwalt des Vertrauens zu konsultieren, damit Fehler, die letztlich schlimmstenfalls zu einer Verurteilung führen können, vermieden werden können.

Wir vertreten sowohl als Verteidiger als auch als Nebenkläger Mandantinnen und Mandanten hier mit der stets notwendigen Akribie, Erfahrung und Nachhaltigkeit.

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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