Steuerstrafrecht

Zeiten, in denen Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikte behandelt wurden, sind definitiv vorbei. Heute drohen den Betroffenen empfindliche Strafen. Das Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Das Augenmerk steuerstrafrechtlicher Ermittlungen liegt unter anderem auf:

  • Umsatzsteuer- und Zollhinterziehung
  • Steuerliche Behandlung von Schmiergeldern und ihre steuerstrafrechtlichen Folgen
  • Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geldwäsche
  • Besteuerung von Spekulationsgewinnen
  • Nicht erklärte Kapitaleinkünfte im Ausland
  • Schwarzgeld im Ausland
  • Erben / Schenken

Wichtigster Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung als eine besondere Form des Betruges. Strafschärfungen ergeben sich insbesondere für gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung. Eine vorbeugende Beratung kann ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren verhindern. Es können steuerstrafrechtliche Fragestellungen schon im Vorfeld aufgedeckt werden. Letzlich können gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen durch das Instrument der Selbstanzeige erspart bleiben. Sollte bereits ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, sollten sie umgehend einen Rechtanwalt hinzuziehen. Wir beraten sie gerne und ausführlich.

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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