Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Letztlich ergibt sich aus dem Schutzzweck einer Vorschrift, ob diese inhaltlich Wirtschaftsstrafrecht ist oder nicht.

Wirtschaftsstrafrechtliche Ge- und Verbote finden sich in einer kaum überschaubaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen.

Das Wirtschaftsstrafrecht dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. Längst hat die Gesetzgebung das Wirtschaftsstrafrecht als Instrumentarium staatlicher Wirtschaftslenkung entdeckt. Um bisher straffreies, aber gefährliches Verhalten unter Strafe zu stellen, wurden auf Grund der wachsenden Wirtschaft und der Entstehung weiterer Wirtschaftsfelder viele neue Gesetze und neue Straftatbestände geschaffen.

Im Vordergrund stehen die Sanktionierung von Unternehmen, das Wettbewerbsstrafrecht, das Lebensmittelstrafrecht, das Arzneimittelstrafrecht, das Finanzmarktstrafrecht und das Insolvenzstrafrecht.

Einzelfälle machen deutlich, dass die durch Wirtschaftsstraftaten verursachten Schäden immens sein können. Sollten Sie einer solchen Straftat beschuldigt sein, zögern sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten sie ausführlich und stehen ihnen zur Seite.

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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