Allgemeines Zivilrecht

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Hierunter fallen vor allem Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Auch entwerfen und prüfen wir für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, helfen Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen oder verteidigen Sie gegen unberechtigte Ansprüche. Das komplette Inkasso Ihrer Forderungen kann ebenfalls durch unsere Kanzlei durchgeführt werden. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich sowie in sämtlichen Schiedsverfahren. Als wirtschaftlich geführte Kanzlei verstehen wir die Bedeutung von Zuverlässigkeit und Qualität und passen unseren Leistungsumfang konsequent und kontinuierlich den Bedürfnissen unserer Mandanten an.

Unser Leistungsspektrum umfasst in diesem Bereich insbesondere:

  • Beratung
  • Einleitung und Abwehr von einstweiligen Verfügungen
  • allgemeines Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Gewährleistungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Mahnbescheide
  • Zwangsvollstreckung
  • Pfändungen

Text: RA Martin Voß, LL.M.


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